Förder-Mitgliedschaft

Förder- Mitgliedschaft

Unterstützen Sie die Stadtkapelle Laupheim als förderndes Mitglied im Musikverein Stadtkapelle Laupheim e.V.!

Fragen und Antworten zur Förder-Mitgliedschaft

Förderndes Mitglied beim Musikverein Stadtkapelle Laupheim e.V. werden ist ganz einfach:

  • Laden Sie im Kasten auf der rechten Seite die Beitrittserklärung herunter.
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus (das geht auch am Computer vor dem Ausdrucken).
  • Unterschreiben Sie das Formular.
  • Senden Sie das Formular an die darin angegebene Adresse. Sie können das ausgefüllte Formular auch jedem Mitglied des Vorstands der Stadtkapelle oder jedem aktiven Musiker übergeben.

Der Mitgliedsbeitrag für fördernde Mitglieder beträgt derzeit nur 29 Euro pro Jahr. Sie können freiwillig einen höheren Beitrag entrichten.

Der Mitgliedsbeitrag wird zum 1. April jeden Jahres zur Zahlung fällig. Im Normalfall erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftsmandat und Ihr Mitgliedsbeitrag wird von uns automatisch und ohne weiteren Aufwand für Sie von Ihrem Bankkonto per Lastschrift eingezogen. Sofern Sie uns kein Lastschriftsmandat erteilen wollen, erhalten Sie eine Beitragsrechnung, die Sie per Banküberweisung oder bar bezahlen.


Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Hauptversammlung des Musikvereins Stadtkapelle Laupheim e.V. festgelegt. Als förderndes Mitglied sind Sie stimmberechtigt bei der Hauptversammlung und können somit über die Festsetzung des Beitrags mitbestimmen.

Nein. Mitgliedsbeiträge zu Musikvereinen können nicht von der Einkommensteuer abgesetzt werden.

Wenn Sie die Stadtkapelle Laupheim finanziell fördern und dies von Ihrer Einkommensteuer absetzen wollen: Geben Sie uns eine Spende. Spenden an den Musikverein Stadtkapelle Laupheim e.V. sind steuerbegünstigt. Sie erhalten von uns eine Zuwendigungsbestätigung für Ihre Steuererklärung.

Diese Vorteile haben Sie als förderndes Mitglied:

  • Sie erhalten zu den Konzerten der Stadtkapelle eine schriftliche Einladung.
  • Zu einigen Konzerten der Stadtkapelle bekommen Sie einen ermäßgten Eintrittspreis.
  • Sie haben Stimmrecht in der Hauptversammlung des Musikvereins Stadtkapelle Laupheim e.V. und können somit über die Geschicke des Vereins mitentscheiden.
  • Sie tragen zum Erhalt des lokalen Musik- und Kulturlebens bei und ermöglichen Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung.

Nein. Wenn Sie aber bei Veranstaltungen der Stadtkapelle freiwillig aktiv mithelfen wollen, sind Sie gerne dazu eingeladen.

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Musikvereins Stadtkapelle Laupheim e.V. sind in der Satzung des Vereins geregelt. Die Satzung können Sie einsehen auf der Seite Satzung.

Die Mitgliedschaft ist unbefristet. Sie können aber jederzeit und ohne Kündigungsfrist aus dem Verein austreten. Dazu senden Sie eine schriftliche Austritts- bzw. Kündigungserklärung an ein Vorstandsmitglied des Musikvereins. Die Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder finden Sie auf unserer Seite Ansprechpartner.

Beitrittserklärung

Laden Sie hier unsere Beitrittserklärung herunter, um förderndes Mitglied im Musikverein Stadtkapelle Laupheim zu werden.