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Musikverein Stadtkapelle passt Datenschutz-Paragrafen in der Satzung an
Bei der Hauptversammlung des Musikvereins Stadtkapelle Laupheim e.V. am 6. März 2020 wird der Vorstand eine Änderung der Vereinssatzung zum Beschluss vorlegen. Der Gesamtausschuss des Musikverein hatte vor einigen Monaten eine Datenschutzordnung beschlossen (mehr dazu hier). Nun soll die Satzung im betroffenen Datenschutzparagrafen 15a entsprechend angepasst werden.
Der Änderungsvorschlag
Aktuell gültige Satzung
§ 15a Datenschutzbestimmungen
(1) Name, Adresse und Geburtsdatum der Mitglieder werden vom Verein aufgenommen. Die Daten der aktiven Mitglieder und Instrumentalschüler werden mit der jährlichen Mitgliederbestandsmeldung an den Kreisverband übermittelt und dort gespeichert. Aktive Mitglieder mit besonderen Aufgaben, insbesondere der Vorsitzende, werden zusätzlich mit den Kommunikationsdaten sowie der Bezeichnung der Funktion aufgenommen, gespeichert und übermittelt. Der Verein hat eine Postanschrift mit Kommunikationsdaten und einer Bankverbindung an den Kreisverband zu melden, die dort gespeichert wird.
Personenbezogene Daten sowie die Bankverbindungen aller Mitglieder werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
(2) Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins- bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden.
Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Auftritts durch den Verein aufbewahrt.
(3) Im Rahmen seiner Pressearbeit informieren die Tagespresse und die Verbandszeitschrift über Ergebnisse und besondere Ereignisse. Diese Informationen werden auch auf der Internetseite des Vereins bzw. Verbandes veröffentlicht.
Zukünftige Satzung
§ 15a Datenschutzbestimmungen
(1) Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten und persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein erhoben, verarbeitet und genutzt.
(2) Die Datenschutzregelungen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Verein sind in einer gesonderten Datenschutzordnung (im Sinne § 16 dieser Satzung) niedergelegt.