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Regelungen zum Infektionsschutz und Teilnahmevoraussetzungen bei der Hauptversammlung am 16.07.2021
Zur 93. Jahreshauptversammlung des Musikverein Stadtkapelle Laupheim e.V. am Freitag, den 16.07.2021, Beginn 20.00 Uhr in der Mensa der Friedrich-Uhlmann-Schule, sind alle Mitglieder des Vereins sowie Gäste herzlich eingeladen und willkommen.
Regelungen für die Teilnahme (Hygienekonzept)
- Ein "GGG-Nachweis" ist nicht erforderlich.
- Personen, die aktuell positiv auf das SARS-Cov2-Virus getestet sind, die aktuell einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen (Quarantäne) oder die Symptome eines akuten Atemweginfekts (Husten, Muskelschmerz, Störung Geruchs- oder Geschmackssinns etc.) oder Fieber aufweisen, haben keinen Zutritt zur Veranstaltung.
- Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund- und Nasenbedeckung (OP- oder FFP2-Maske), die nur am Platz abgenommen werden darf.
- Beim Betreten und Verlassen und im Gebäude sind die Abstandsregelungen einzuhalten.
- Der Veranstaltungsraum wird dauerhaft gelüftet.
- Es wird gebeten, beim Eintritt ins Gebäude das bereitgestellte Handdesinfektionsmittel zu benutzen.
- Der Eintrag in eine Anwesenheitsliste zur Datenerhebung ist verpflichtend.
Getränke werden zur Selbstbedienung und auf freiwilliger Spendenbasis angeboten.